Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand Dezember 2015 (Änderungen vorbehalten)

1 Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche – auch künftige – geschäftliche Beziehungen, insbesondere Trainingsleistungen und sonstige
Rechtsgeschäfte zwischen MAYWALD PERSONAL TRAINING Mag. Katharina Maywald, als Personal Trainer, Gruppenkurstrainer, Gesundheitsberaterin, Referentin und ihren Kunden.

1.2 Davon abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Mag. Katharina Maywald. Der Kunde akzeptiert mit dem Erwerb einer Trainingseinheit bzw. dem Abschluss des Vertrages diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne dass es einer weiteren gesonderten Erklärung bedarf.

2 Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand der Vereinbarung zwischen dem Unterzeichner – nachfolgend Kunde genannt – und Mag. Katharina Maywald – nachfolgend Trainer genannt –, ist die Konzeption und Durchführung eines Trainings in Form von Personal Training, Gruppentrainingskursen, Workshops oder einzelnen Gruppentrainingseinheiten.

2.2 Durch die Annahme des übermittelten Angebots wird die konkret vom Kunden gebuchte Dienstleistung zum Vertragsinhalt zwischen den Parteien.

2.3 Die Stundengestaltung erfolgt auf der Annahme, dass gesunde Personen an den Einheiten teilnehmen. Die Ausführung aller Trainingseinheiten erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Eine Versicherung gegen Unfälle während der Trainingszeit und auf direktem Wege von und zur Trainingsstätte ist Obliegenheit des Kunden. Der Trainer übernimmt keine Haftung für eventuelle Personen- oder Sachschäden.

3 Leistungen

3.1 Mag. Katharina Maywald verpflichtet sich, das Personal- sowie auch das Gruppentraining sorgfältig und unter Berücksichtigung der individuellen Erfordernisse und Wünsche des Kunden zu konzipieren und durchzuführen, und den Kunden im Rahmen des vereinbarten Personal- sowie Gruppentrainings, soweit möglich, individuell zu beraten und zu betreuen.

3.2 Die Dauer einer Gruppentrainingseinheit beträgt 55 Minuten (= 1 Einheit) und findet für eine zuvor vereinbarte Anzahl von Terminen statt.

3.3 Die Dauer einer Personal Trainingseinheit beträgt 55 Minuten (= 1 Einheit). Art, Umfang und Ort der Trainingseinheit werden mit dem Kunden individuell abgesprochen. Inhalte, Wünsche und Ziele des Trainings werden vorab individuell auf den Kunden abgestimmt.

4 Personal Training – Terminvereinbarung und Stornierung

4.1 Alle terminlichen Absprachen erfolgen ausschließlich durch eine konkrete Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Die vereinbarten Termine gelten verbindlich.
Eine kostenfreie Stornierung von Aufträgen, die Trainings- und Personaltrainingsleistungen betreffen, ist nicht möglich.

4.2 Die Absage vereinbarter Trainingstermine ist kostenfrei nur zulässig, wenn diese mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingsbeginn erfolgt. Erfolgt die Absage des Kunden allerdings innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingsbeginn oder erscheint der Kunde – aus welchem Grund auch immer –  nicht zum Training, gilt die entsprechende Trainingseinheit als konsumiert und wird in voller Höhe verrechnet.

4.3 Erscheint der Kunde zum vereinbarten Termin verspätet, so verkürzt sich die Trainingszeit um die Zeit der Verspätung.

4.4 Erscheint der Trainer zu einem vereinbarten Termin verspätet, so verlängert sich die Trainingszeit um die Zeit der Verspätung.

4.5 Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Kunden, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.

4.6 Bei Krankheit, Unfall oder Verhinderung von Mag. Katharina Maywald werden die vereinbarten Trainingseinheiten nach Absprache und Möglichkeit nachgeholt oder ansonsten rückerstattet.

5 Kosten und Bezahlung

5.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und gemäß §6 Absatz 1 Z 27 UStG exklusive Umsatzsteuer.

5.2 Das Honorar für alle Trainingseinheiten (Personal Training und Gruppentraining) ergibt sich auf Anfrage.

5.3 Das Entgelt ist vor der konkreten Trainingseinheit per Überweisung zu entrichten. Das Entgelt für einen Gruppenkurs ist vor Antritt der ersten Gruppenkurseinheit per Überweisung zu entrichten.

5.4 Der Trainer behält sich das Recht auf Leistungsverweigerung vor, wenn das vereinbarte Entgelt nicht vor Beginn der jeweiligen Trainingseinheit auf dem zugehörigen Firmenkonto der Erste Sparkasse, IBAN: AT61 2011 1284 4417 4500, BIC: GIBAATWWXXX lautend auf Mag. Katharina Maywald gutgebucht ist.

6 Sonstige Kosten

6.1 Anfahrtskosten werden mittels Kilometerpauschale im Ausmaß des gesetzlich vorgesehenen Kilometergeldes (derzeit 0,42 €/km) verrechnet.

6.2 Werden aufgrund der Trainingswünsche des Kunden Tageskarten, Mitgliedsbeiträge, Platzgebühren oder ähnliches erforderlich, sind diese Kosten durch den Kunden zu übernehmen.

7 Sporttauglichkeit bzw. Obliegenheiten des Kunden

7.1 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er für alle sportlichen Aktivitäten in Zusammenhang mit dem Personal Training oder Gruppenkurstraining durch Mag. Katharina Maywald, bei Bestehen des Zweifels der körperlichen Eignung, eine ärztliche Genehmigung einholt. Grundsätzlich versichert der Kunde, sportgesund zu sein.

7.2 Der Kunde versichert, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein sportliches und bewegungsorientiertes Training ausschließen könnten (insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten etc). Liegen gesundheitliche Probleme oder Einschränkungen vor, verpflichtet sich der Kunde dies vor der ersten Trainingseinheit bekannt zu geben.

7.3 Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (zB. Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) während oder nach der Trainingseinheit (Personal Training und Gruppentraining) muss der Trainer sofort informiert werden.

7.4 Mag. Katharina Maywald verpflichtet sich, die Informationen über Gesundheitszustand und Lebensumstände eines Kunden mit Sorgfalt zu behandeln und diese nicht an dritte Personen weiterzugeben.

8 Haftung

8.1 Die Haftung des Trainers richtet sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadenersatzansprüche wegen mittelbarer und unmittelbarer Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund immer –, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhten auf einer zumindest grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung durch Mag. Katharina Maywald.

8.2 Mängelrügen sind unverzüglich zu erstatten und müssen spätestens 5 Werktage nach der Erbringung der Trainingsleistung schriftlich und ausreichend spezifiziert eingehen.

9 Versicherungsschutz

Der Personal Trainer versichert das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung.

10 Sonstige Vereinbarungen

9.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Personal Trainingseinheiten oder Gruppenkursen als verbindlich an, sofern diese von beiden Seiten bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Telefon oder E-Mail.

9.2 Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen der www.maywald-training.com Website, liegt ausschließlich beim Trainer. Die weitere Nutzung bedarf der schriftlichen Genehmigung von Mag. Katharina Maywald.

11 Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages, aus welchem Grund auch immer, lässt die Gültigkeit der anderen Vertragsbestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine Regelung, die dem Vertragszweck und den Interessen der Vertragsparteien am ehesten entspricht.

12 Gerichtsstand

Für alle eventuell aus einer Geschäftsverbindung mit Mag. Katharina Maywald entstehenden Streitigkeiten wird als Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens von Mag. Katharina Maywald vereinbart. Es gilt das Recht der Republik Österreich.